AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
SL’otel – Hotelbetriebsstätten der Firma
Lutz Eisfeld Gastronomie
(nachstehend als „Hotel“ bezeichnet)
Zugehörige Betriebsstätten sind:
- SL’otel – Das StadtHotel
Heinrich-Zille-Straße 2
06406 Bernburg - SL’otel – Budget
Breite Straße 62
06406 Bernburg - SL’otel im Parforcehaus
Aderstedter Straße 1
06406 Bernburg
1. GELTUNGSBEREICH
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie weiteren Leistungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag) in den aufgeführten Betriebsstätten.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
- Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
- Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
- Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
- Rechnungen des Hotels sind innerhalb von fünf Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 25,00 € zu erheben.
Ergänzend gilt für Individualreisende (Privatgäste):
Sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der vollständige Rechnungsbetrag einschließlich sämtlicher gebuchter Zusatzleistungen spätestens bei Anreise zu entrichten.
Bei Firmenkunden oder Vertragspartnern mit schriftlich vereinbarter Rechnungsstellung gelten die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Das Hotel ist berechtigt, den Check-in bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z. B. Kreditkarte zur Absicherung) zu verlangen.
- In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen oder von einer vorherigen vollständigen Zahlung abhängig zu machen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG UND NO-SHOW)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
- Die aktuellen und für die jeweilige Buchung geltenden Stornierungsbedingungen sind Bestandteil der vom Hotel versendeten Buchungsbestätigung.
Sollte keine Buchungsbestätigung versendet worden sein, hat der Gast das Recht zur kostenfreien Stornierung bis 48 Stunden vor Anreise. Der Anreisezeitpunkt wird hierbei auf 18:00 Uhr des Anreisetages festgelegt.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht fristgerecht gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
- Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anzurechnen.
Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, ist das Hotel berechtigt, 80 % des vereinbarten Gesamtpreises des Aufenthaltes als Schadensersatz in Rechnung zu stellen.
Nicht erstattungsfähige Raten sowie individuell vereinbarte Sondertarife unterliegen den jeweils vereinbarten Bedingungen.
5. RÜCKTRITT DES HOTELS
- Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet werden.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
- Zimmer schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden,
- begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann,
- gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen wird.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
- bis 14:00 Uhr 50 %
- danach 100 %
des vollen Logispreises (Listenpreises) berechnen.
- Erfolgt die Anreise außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten, kann das Hotel dem Gast einen digitalen Zugangscode (Self-Check-in) zur Verfügung stellen.
Der Zugangscode ist ausschließlich für den gebuchten Gast bestimmt und darf weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht werden.
Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die durch eine unbefugte Nutzung oder Weitergabe des Zugangscodes entstehen.
7. ANREISE, BELEGUNG & KINDER
Für alle SL’otel-Häuser in Bernburg gilt:
Check-In: ab 15:00 Uhr
Check-Out: bis 11:00 Uhr
Sollten Sie nach 18:00 Uhr anreisen, bitten wir Sie, dies bereits bei der Reservierung oder spätestens am Anreisetag mitzuteilen.
Außerhalb der Rezeptionsöffnungszeiten erfolgt der Check-In gegebenenfalls über unser Self-Check-In-System mittels Zugangscode.
Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Wir bieten auf Anfrage einen früheren Check-In oder einen späteren Check-Out an. Diese Leistungen sind ausschließlich nach Verfügbarkeit möglich.
Die Anzahl der Gäste darf die für das gebuchte Zimmer vorgesehene maximale Belegung nicht überschreiten.
Nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind unzulässig.
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr übernachten im Bett der Eltern kostenfrei einschließlich Frühstück.
Pro Buchung gilt diese Regelung für maximal zwei Kinder.
Sobald zusätzliche Leistungen (Kinderbett, Bettwäsche, Kopfkissen, Bettdecken oder vergleichbare Ausstattung) erforderlich werden, berechnet das Hotel hierfür 15,00 € je Kind und Nacht.
8. RAUCHEN
Alle SL’otel-Häuser sind Nichtraucherhotels.
Das Rauchen ist in sämtlichen Zimmern, Apartments, Suiten sowie allen öffentlichen Innenbereichen untersagt.
Dies gilt ausdrücklich auch für
- E-Zigaretten
- Vapes
- Shishas
- sonstige Rauch- oder Dampfprodukte.
Das Rauchen am geöffneten Fenster gilt ebenfalls als Verstoß gegen diese Hausordnung.
Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot ist das Hotel berechtigt, eine Schadens- und Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250,00 € zu berechnen.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere aufgrund notwendiger Ozonbehandlungen, Zimmerausfällen, Feuerwehreinsätzen oder sonstiger Folgekosten, bleiben hiervon unberührt.
Das Rauchen ist ausschließlich in den ausgewiesenen Außenbereichen gestattet.
9. HAUSTIERE
Das Mitbringen von Haustieren ist in sämtlichen Betriebsstätten der SL’otel Hotels grundsätzlich nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind ausschließlich gesetzlich anerkannte Assistenz- und Blindenhunde.
Bringt ein Gast entgegen diesem Verbot ein Haustier in das Hotel oder Gästezimmer, ist das Hotel berechtigt,
- den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen,
- den Gast des Hauses zu verweisen,
- eine Sonderreinigungs- und Desinfektionspauschale in Höhe von 500,00 € je Tier zu berechnen.
Weitergehende Schäden, insbesondere Zimmerausfälle, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, außergewöhnliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Reparaturkosten, werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10. PARKEN
Hauseigene und kostenfreie Parkplätze stehen Ihnen im SL’otel Budget sowie im SL’otel im Parforcehaus nach Verfügbarkeit zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Die Nutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Mit der Bereitstellung eines Stellplatzes kommt kein Verwahrungsvertrag zustande.
Für Beschädigungen, Diebstahl oder sonstige Schäden an abgestellten Fahrzeugen, Anhängern, Motorrädern oder deren Inhalt haftet das Hotel ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Wir übernehmen keine Garantie dafür, dass die vorhandenen Parkplatzkapazitäten jederzeit für alle anreisenden Gäste ausreichend sind.
11. NACHTRUHE, HAUSORDNUNG UND VERHALTEN IM HOTEL
Im Interesse aller Gäste gilt in sämtlichen SL’otel-Häusern täglich eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Während dieser Zeit sind insbesondere zu unterlassen:
- laute Gespräche auf Fluren oder Balkonen,
- Musik in Zimmern oder öffentlichen Bereichen,
- Feiern oder Veranstaltungen,
- sonstige Lärmbelästigungen.
Hotelzimmer dienen ausschließlich der Beherbergung der angemeldeten Gäste.
Das Veranstalten von Partys, Feiern oder ähnlichen Zusammenkünften in den Zimmern oder öffentlichen Bereichen des Hotels ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet.
Nicht angemeldete Übernachtungsgäste dürfen die Hotelzimmer nicht nutzen. Besucher sind dem Hotel auf Verlangen mitzuteilen.
Der Gast verpflichtet sich, das Inventar sowie sämtliche Einrichtungen des Hotels pfleglich zu behandeln und Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung ist das Hotel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen, den Gast des Hauses zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht erstattet.
12. HAFTUNG DES HOTELS
- Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen sowie Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder unverzüglicher Anzeige des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
- Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch auf 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf höchstens 800,00 € begrenzt. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Gesamtwert von 3.500,00 € im Hotelsafe aufbewahrt werden.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder deren Inhalte haftet das Hotel ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für eine jederzeitige Verfügbarkeit des kostenfrei zur Verfügung gestellten WLANs übernimmt das Hotel keine Gewähr. Der Gast verpflichtet sich, das WLAN ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Insbesondere sind Urheberrechtsverletzungen, Filesharing sowie sonstige rechtswidrige Nutzungen untersagt.
- Ausgehändigte Schlüssel, Schlüsselkarten oder digitale Zugangscodes sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Für Schäden, die durch Verlust oder missbräuchliche Nutzung entstehen, haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
13. FUNDSACHEN
Liegengebliebene Gegenstände des Gastes werden ausschließlich auf Anfrage sowie auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.
Das Hotel bewahrt Fundsachen für einen Zeitraum von zwei Monaten auf. Eine Haftung oder Garantie für zurückgelassene Gegenstände wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Gegenstände, sofern kein erkennbarer Wert besteht oder keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, vernichtet oder gemeinnützigen Einrichtungen übergeben.
14. HAUSRECHT
Das Hotel übt auf seinem gesamten Grundstück einschließlich aller Gebäude, Parkplätze und Außenanlagen das Hausrecht aus.
Den Anweisungen der Mitarbeiter ist jederzeit Folge zu leisten.
Das Hotel ist insbesondere berechtigt, Personen des Hauses zu verweisen oder Hausverbote auszusprechen, wenn
- gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen wird,
- andere Gäste erheblich gestört oder belästigt werden,
- Sachbeschädigungen verursacht werden,
- strafbare Handlungen begangen werden,
- erhebliche Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit des Hotelbetriebes vorliegen.
In diesen Fällen kann der Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht.
15. DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Hotels.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der jeweilige Standort des Hotels.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Lutz Eisfeld Gastronomie
SL’otel Hotels Bernburg
Gültig ab: 01.05.2026
